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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 5 AS 66/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,5871
LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 5 AS 66/12 B ER (https://dejure.org/2012,5871)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2012 - L 5 AS 66/12 B ER (https://dejure.org/2012,5871)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2012 - L 5 AS 66/12 B ER (https://dejure.org/2012,5871)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.12.2011 - L 5 AS 473/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Feststellung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 5 AS 66/12
    Zur Begründung haben sie auf den Beschluss des Senats vom 27. Dezember 2011 (Az. L 5 AS 473/11 B ER) verwiesen.

    Denn Gegenstand des Verfahrens ist die Tilgungsregelung des Bescheids (insgesamt) und nicht die Höhe der aktuell ausgezahlten Leistungen (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Dezember 2011, Az. L 5 AS 473/11 B ER, juris RN 17).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 5 AS 66/12
    Die Annahme der Zulässigkeit einer gesetzlich nicht geregelten, außerordentlichen Beschwerde verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 2003, Az.: 1 PBvU 1/02, juris, 4. Leitsatz und RN 68 bis 71).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2009 - L 5 AS 293/09

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Hinblick auf die Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 5 AS 66/12
    Die nach ihrem Wortlaut nicht völlig eindeutige Regelung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG ist nach ihrer Systematik dahingehend zu verstehen, dass die Beschwerde dann ausgeschlossen ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2009, Az. L 5 AS 293/09 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 459/17
    Der Rechtsbehelf der außerordentlichen Beschwerde, der von der Rechtsprechung in gravierenden Fällen kraft richterlicher Rechtsfortbildung entwickelt wurde (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 - in juris und OLG Schleswig, NJW 2011, 1823), wird seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Rechtsschutz bei überlangen Verfahrensdauern mit Blick auf eine fehlende Rechtsbehelfsklarheit für grundsätzlich hinfällig erachtet (BT-Drs. 17/3802, S. 15, 16) (ebenso: BSG, Beschluss vom 11. April 2017 - B 12 KR 14/17 B -, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2016 - L 33 R 364/16 B -, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. August 2015 - L 11 AS 495/15 B -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. August 2015 - L 8 R 305/15 B -, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Oktober 2012 - L 8 AS 727/12 B KO -, juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. März 2012 - L 5 AS 66/12 B ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. April 2009 - L 11 B 45/09 AS -, juris; ebenso: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, DSGG-Kommentar, § 172, Rn. 8, 6j, § 178a, Rn. 13).
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